Die Erneuerungswahlen der Ortsgemeindebehörden finden nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 22. September 2024 statt. Für diese Wahlen werden Stimmzettel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Wahlvorschläge können bis 28. Juni 2024, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Dort sind auch Auskünfte über Wahlprozedere, Formalitäten und Voraussetzungen zu bekommen. Ebenfalls können die vollständigen Wahlreglemente bezogen werden. Solche Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind und höchstens gleich viele KandidatInnen enthalten als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich wählbare KandidatInnen zu enthalten, die ihrer Kandidatur auch zustimmen (Art. 24 Abs. 1 WAG).
Zu wählen OrtsverwaltungsratspräsidentIn, Mitglieder des Ortsverwaltungsrates, Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Zuständig Martina Oehry, Ratsschreiberin, Unnothstrasse 20a, 9430 St. Margrethen, Tel. 079 613 36 51, www.ortsgemeinde-stmargrethen.ch
Einreichen von Wahlvorschlägen spätestens am Freitag, 28. Juni 2024, 12.00 Uhr bei Ratsschreiberin Martina Oehry (das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis 2. Oktober 2024 , 12.00 Uhr, bei der obengenannten Adresse einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Der Orstverwaltungsrat hat die Nominationsversammlung auf Dienstag, 25. Juni 2024, 19.00 Uhr, Hotel Mineralheilbad, festgelegt. Er freut sich, zahlreiche interessierte Personen zu begrüssen.