Erneuerungswahlen Ortsgemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 – 2028

22. Mai 2024


Die Erneuerungswahlen der Ortsgemeinde­behörden finden nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 22. September 2024 statt. Für diese Wahlen werden Stimmzet­tel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Wahlvorschläge können bis 28. Juni 2024, 12.00 Uhr, eingereicht werden. Dort sind auch Auskünfte über Wahlprozedere, For­malitäten und Voraussetzungen zu bekommen. Ebenfalls können die vollständigen Wahlreglemente bezogen werden. Solche Wahlvor­schläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangele­genheiten Stimmberechtigten unter­zeichnet sind und höchstens gleich viele KandidatInnen enthalten als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich wählbare KandidatIn­nen zu enthalten, die ihrer Kandidatur auch zustimmen (Art. 24 Abs. 1 WAG).

Zu wählen Ortsverwaltungsratsprä­sidentIn, Mitglieder des Ortsverwal­tungsrates, Mitglieder der Geschäfts­prüfungskommission

Zuständig Martina Oehry, Ratsschreiberin, Unnothstrasse 20a, 9430 St. Margrethen, Tel. 079 613 36 51, www.ortsgemeinde-stmargre­then.ch

Einreichen von Wahlvorschlägen spätestens am Freitag, 28. Juni 2024, 12.00 Uhr bei Ratsschreiberin Martina Oehry (das Datum des Poststempels ist nicht ausreichend)

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahl­vorschläge sind in diesem Fall bis 2. Oktober 2024 , 12.00 Uhr, bei der obengenannten Adresse einzurei­chen. Es ist auch eine stille Wahl mög­lich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Nominationsversammlung

Der Orstverwaltungsrat hat die Nominationsversammlung auf Dienstag, 25. Juni 2024, 19.00 Uhr, Hotel Mineralheilbad, festgelegt. Er freut sich, zahlreiche interessierte Personen zu begrüssen.

 

Kontakte und Ansprechpartner