Die Erneuerungswahlen der Ortsgemeindebehörden finden nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 22. September 2024 statt. Bei der Ratsschreiberin sind fristgerecht folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen:
Präsidium
Ortsverwaltungsrat
Geschäftsprüfungskommission
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis 2. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der obengenannte Adresse einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.