ERSATZWAHL MITGLIED ORTSVERWALTUNGSRAT FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2025 – 2028

1. Mai 2026


RÜCKTRITT ARMIN RISCH – ERSATZWAHL AM 29. NOVEMBER 2026
Ortsverwaltungsratsmitglied Armin Risch hat beschlossen aus persönlichen Gründen per Juli 2026 zurückzutreten. Der Rat dankt Armin Risch für die stets gute Zusammenarbeit sowie für seine wertvolle Arbeit und sein Engagement in den Ressorts Landwirtschaft, Pflanzgärten und Wein. Für seine persönliche und berufliche Zukunft wünscht ihm die Ortsgemeinde St. Margrethen alles Gute.

 

ERSATZWAHL MITGLIED ORTSVERWALTUNGSRAT FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2025 – 2028
Die Ersatzwahl eines Ortsverwaltungsratsmitglieds findet nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen (WAG) am 29. November 2026 statt. Für diese Wahl werden Stimmzettel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Wahlvorschläge können bis 28. August 2026, 12.00 Uhr, bei der Ratsschreiberin, Nicole Schmitt, Unnothstrasse 13, 079 578 14 14, eingereicht werden. Solche Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind und höchstens gleich viele KandidatInnen enthalten als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich wählbare KandidatInnen zu enthalten, die ihrer Kandidatur auch zustimmen (Art. 24 Abs. 1 WAG). Bei der Ratsschreiberin können zudem Auskünfte zum Wahlprozedere sowie zu Formalitäten und Voraussetzungen eingeholt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die vollständigen Wahlreglemente zu beziehen.

Zu wählen Mitglied des Ortsverwaltungsrats

Zuständig Nicole Schmitt, Ratsschreiberin, Unnothstrasse 13, 9430 St. Margrethen, Tel. 079 578 14 14, info@ortsgemeinde-stmargrethen.ch, www.ortsgemeinde-stmargrethen.ch

ZWEITER WAHLGANG
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. Februar 2027 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis 2. Dezember 2026, 12.00 Uhr, bei der obengenannten Adressen einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.