URNENABSTIMMUNG
vom 19. April 2020
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Coronavirus verunmöglicht die Durchführung der Bürgerversammlung. Daher findet am 19. April 2020 eine Urnenabstimmung statt. Über folgende Geschäfte wird abgestimmt:
1. Jahresrechnung 2019 inkl. Bilanzanpassungsbericht per 01.01.2019
2. Budget für das Rechnungsjahr 2020
Gemäss Verordnung der Regierung des Kantons St. Gallen vom 19. März 2020 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus ist die persönliche Stimmabgabe ausgeschlossen. Es wird daher am Sonntag, 19. April 2020 keine Urne für die persönliche Stimmabgabe bereitstehen. Stimmrechtsausweise, auf denen Urnenöffnungszeiten der Gemeinde angegeben sind, bleiben für die briefliche Stimmabgabe gültig. Die Stimmberechtigten werden angehalten, auf dem brieflichen Weg zu stimmen.
Briefliche Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmausweis.
Fehlendes Stimmmaterial
Fehlendes Stimmmaterial und fehlende Stimmausweise sind bis spätestens 16. April 2020 bei der Stimmregisterführerin Franziska Schmuckli, Rosenstr. 7, St. Margrethen, zu beziehen.
St. Margrethen, 20. März 2020 Der Ortsverwaltungsrat