Die Ortsgemeinde gewährt Stipendien an Jugendliche mit Wohnsitz in St. Margrethen, welche
Die Jugendlichen müssen sich an einer vom Ortsverwaltungsrat festgelegten Aktivität beteiligen.
Die schriftlichen Gesuche sind jeweils bis 30. November an die Ortsgemeinde 9430 St. Margrethen einzureichen. Eine Schulbestätigung oder eine Kopie des Lehrvertrages sowie ein Einzahlungsschein sind beizulegen.
Personen, die im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches volljährig sind, müssen das Gesuch selbständig an die Ortsgemeinde stellen. Gleichzeitig ist für die Überweisung des Stipendiums ein persönliches Bank/Postkonto anzugeben.
Ausbildungsbeiträge werden nur für Institutionen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausgerichtet. Ausgenommen sind Auslandsemester während eines Studiums, wenn die Studierenden weiterhin an der Hochschule/Universität in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert bleiben.
Montag, 15.03.2021, 19.30 Uhr | Vorversammlung Ortsgemeinde und Hauptversammlung Bürgerbund |
Freitag, 19.03.2021, 19.30 Uhr | Ortsbürgerversammlung |
Samstag, 14.08.2021, 14.00 Uhr | Öffentliche Begehung |