Die Ortsgemeinde gewährt Stipendien an Jugendliche mit zivilrechtlichem Wohnsitz in St. Margrethen, welche
Gesuchseinreichung
Die schriftlichen Gesuche sind jeweils bis 30. November an die Ortsgemeinde 9430 St. Margrethen einzureichen. Eine Schulbestätigung oder eine Kopie des Lehrvertrages sind beizulegen. Personen, die im Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches volljährig sind, müssen das Gesuch selbständig an die Ortsgemeinde stellen. Für die Überweisung des Stipendiums ist ein persönliches Bank/Postkonto anzugeben.
Teilnahme an Aktivitäten
Die Jugendlichen müssen sich an den vom Ortsverwaltungsrat festgelegten Aktivitäten beteiligen (zum Beispiel Teilnahme an einer Veranstaltung wie Bürgervorversammlung, Bürgerversammlung oder öffentliche Begehung, Selfie oder Instagrampost). Die Bezugsberechtigten werden nach dem Entscheid durch den Ortsverwaltungsrat über die erforderlichen Aktivitäten für das Folgejahr informiert.
Ausbildungsbeiträge werden nur für Institutionen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ausgerichtet. Ausgenommen sind Auslandsemester während eines Studiums, wenn die Studierenden weiterhin an der Hochschule/Universität in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein immatrikuliert bleiben.
Wohnsitz
Der zivilrechtliche Wohnsitz ist für die ganze Bezugsdauer in der Politischen Gemeinde St. Margrethen.
Martina Oehry
Tel. 079 613 36 51
info@ortsgemeinde-stmargrethen.ch