Urnenabstimmung Rechnung 2021/Budget 2022

1. Februar 2022


URNENABSTIMMUNG
vom 27. März 2022

Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus hält weiter an. Mit einer dringlichen Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 (abgekürzt nGS 2021-100) vom 14. Dezember 2021 eröffnet die Regierung des Kantons St.Gallen den Gemeinden die Möglichkeit, die aktuellen Geschäfte an einer Bürgerversammlung oder mit einer Urnenabstimmung bis 19. Juni 2022 zu beschliessen.

Eine Verschiebung der Bürgerversammlung auf einen geeigneten Zeitpunkt ist aufgrund der wechselhaften Lage und der notwendigen Vorbereitungszeit kaum planbar. Daher hat der Ortsverwaltungsrat St. Margrethen entschieden, am 27. März 2022 eine Urnenabstimmung gemäss Vorschriften des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; abgekürzt WAG) durchzuführen. Die Vorversammlung vom 15. März und die Ortsbürgerversammlung vom 18. März 2022 werden abgesagt.

Folgende Geschäfte der Bürgerversammlung werden an der Urne beschlossen:

1 Jahresrechnung 2021
2 Budget für das Rechnungsjahr 2022

Amtsbericht und Jahresrechnung 2021 elektronisch

Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Sonntag, 27. März 2022, 10.00 – 11.00 Uhr, Gemeindehaus

Stimmabgabe
Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich oder persönlich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis.

Fehlendes Stimmmaterial
Die Unterlagen werden bis Anfang März 2022 allen stimm­berechtigten Personen per Post zugestellt. Fehlendes Stimm­material und fehlende Stimmausweise sind bis 23. März 2022 bei der Stimmregisterführerin Martina Oehry, Unnothstr. 20a, St. Margrethen, zu beziehen.

 

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